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Belegausgabepflicht 2020 – Nützlich oder nur Müllproduktion?

Wie Sie wissen, besteht seit dem 1.1.2020 die sogenannte Belegausgabepflicht. Das bedeutet, dass Sie seit diesem Tag dazu verpflichtet sind, jedem Kunden bei allen Geschäftsfällen einen Bon auszuhändigen. Steuerbetrug soll so massiver verhindert werden. Diese Bonausgabepflicht wird am Markt heiß diskutiert.

Währenddessen im klassischen Lieferbetrieb die Bons nicht nur als Rechnung für den Kunden sondern auch als Wegweiser für den Fahrer gelten, zeigt sich das erhöhte Bonaufkommen sehr wohl im Abhol- und Vor-Ort-Geschäft. Gerade hier kann es zu einer erheblich höheren Abfallproblematik kommen. Besonders Betriebe, die vornehmlich günstige Waren verkaufen (wie bspw. Imbisse), kritisieren die Belegausgabepflicht.

Aber was genau sind die Kritikpunkte?

Die Umweltproblematik

Die Bons könnten den Kunden theoretisch auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet aber, der Beleg muss als PDF oder JPG gespeichert sein und dem Kunden bspw. per QR-Code zur Verfügung gestellt werden, damit er ihn als Datei auf seinem Smartphone empfangen kann. Das funktioniert für die Lieferungen vielleicht noch, wenn eine Mailadresse vorliegt (jedoch wird er hier noch oft für die Fahrer benötigt), im Abhol- oder Vor-Ort-Geschäft wird das aber schon schwieriger. Es werden also viel mehr Bons ausgedruckt – und landen im Müll. Denn nur weil man sie dem Kunden zur Verfügung stellt, heißt es nicht, dass er sie auch nehmen muss.

Dieser „Mehr-Müll“ ist schon eine Umweltbelastung per se. Dadurch, dass aber viele Drucker auf Thermopapier laufen, wird das Problem sogar noch verschärft. Denn Bons aus Thermopapier dürfen eigentlich nicht einmal zum Altpapier, sondern gehören in den Sondermüll, denn in ihm stecken Stoffe, die für den Körper schädlich sein können und in Recyclingprodukten wieder in Kontakt mit der Haut kommen könnten.

Die Kostenproblematik

Erhöhter Schulungsaufwand, ggf. die Umstellung auf ein anderes Kassensystem und dazu Mehrausgaben für Bonrollen & Entsorgung der nicht angenommenen Belege – auch wenn einiges davon nur Centbeträge sind, so summiert es sich schnell zusammen und 2020 bringt für die Gastronomen somit auch mehr Kosten mit sich. Gut, wenn Sie hier bereits Kunde von SimplyDelivery sind – denn dann können Sie sich zumindest die Umstellung auf ein anderes Kassensystem sparen. Wir halten unser Systems ständig auf dem neusten Stand und werden so auch fristgerecht unser System mit der entsprechenden Sicherheitseinrichtung (TSE) ausrüsten, sodass es den BSI Standards entspricht.

Ob durch die Belegausgabepflicht tatsächlich Steuerhinterziehungen verhindert werden können, ist fraglich. Aktuell ist es zumindest nicht vorgesehen, Bußgelder zu verhängen, wenn keine Belege ausgegeben werden. Aber Achtung: wird bei Nichteinhaltung der Verordnung wird Ihr Finanzamt vielleicht ein genaueres Auge auf die Steuererklärung werfen.

Mehr Informationen zur Kassensicherungsverordnung finden Sie hier.

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